Einweisung ---------- Jede Lehrekraft erhält bei Erhalt eines Dienstgerätes folgende kurze Einweisung in die Nutzung des Endgerätes. .. image:: _static/page-facing-up.svg :align: center :width: 200px Zweck der Nutzung ................. - Die Endgeräte werden für unterrichtliche Zwecke wie die Durchführung, Vor- und Nachbereitung des Unterrichts verwendet. - Auch Verwaltungsaufgaben (Zeugnisbemerkungen, Noten, Beurteilungen, dienstlicher Schriftverkehr) werden auf dem Dienstgerät vollzogen. - Die Endgeräte werden in geringem Maße für private Zwecke genutzt (Schreiben einer Mail, Webseitenaufruf). - Die Ablage von privaten Daten ist in geringem Umfang erlaubt. - Die private Nutzung darf die Funktionsfähigkeit der Geräte nicht beeinträchtigen. ---------- Funktionalität und Sicherheit ............................. - Die Lehrkraft verfügt über ein lokales Administrationskonto, ein Benutzerkonto und ein Gastkonto . Die drei Konten richtet die Lehrkraft am Dienstgerät selbständig ein, oder die Konten sind bei Aushändigung des Rechners schon vorhanden. Die drei Konten sind: * Administrator: admin + starkes Passwort * Benutzer: Vorname und Nachname, kein Passwort * Gast: Gastzugang, kein Passwort - Installation von Software ist erlaubt. Für private Lizenzen und deren Kosten ist die Lehrkraft selbst verantwortlich. Die Lehrkraft hat den Softwareeinsatz bei der Schule anzuzeigen. - Die Lehrkraft sorgt dafür, dass der Akku des Notebooks alle zwei Monate mindesten einmal vollständig aufgeladen ist. Das hält den Akku aktiv und sorgt entscheidend dafür, dass der Akku nicht zu schnell kaputt geht und ausgetauscht werden muss. .. note:: Windows 11 ist mit einem brauchabernen Antivirus-Programm (Defender) ausgestattet, also ist dazu keine zusätzliche Installtion nötig. Die Lehrkraft führt regelmäßig Updates zu Windows 11 und Defender durch. ---------- Auftreten eines Defektes ........................ - Sobald ein Defekt auftritt, ist das Gerät der Schule zur Überprüfung zu überlassen. - Eine vorherige Sicherung der eigenen Daten ist notwendig, da bei der Wiederherstellung möglicherweise die Daten verloren gehen können. - Eine eigenmächtige Durchführung oder Veranlassung einer Reparatur ist nicht zulässig. ---------- Rückgabe der Geräte ................... - Lehrerdienstgeräte verbleiben im Eigentum des Schulaufwandsträgers. - Die Rückgabe erfolgt nach Anfrage innerhalb eines angemessenen Zeitraums von maximal zwei Wochen. - Nach der Rückgabe der Geräte werden diese in einen Ursprungszustand versetzt (Rücksetzung). - Um einen Datenverlust zu vermeiden, ist eine vorherige Sicherung der eigenen Daten auf einem externen Medium notwendig.