Nutzungsbedingungen ------------------- Diese Nutzungsbedingungen gelten sowohl für Lehrerdienstgeräte als auch für Leihgeräte an Schüler. Aus Gründen der Verständlichkeit verwenden wir kurz den Begriff Dienstgerät. Damit ist das Lehrerdienstgerät und das Leihgerät an Schüler gemeint. .. image:: _static/page-with-curl.svg :align: center :width: 200px Definition .......... Dienstgeräte sind Endgeräte (überwiegend mobile Endgeräte), die dauerhaft oder über einen längeren Zeitraum einem bestimmten Lehrer oder einem bestimmten Schüler zur dienstlichen oder schulischen Nutzung sowohl innerhalb der Schule als auch außerhalb überlassen werden. Dienstgeräte verbleiben dabei stets im Eigentum des Schulaufwandsträgers. Die Geräte werden dem Lehrer im Rahmen seines Beschäftigungsverhältnisses und dem Schüler so lange er an der Schule angemeldet ist zur Verfügung gestellt. ---------- Zweck der Nutzung ................. Die Endgeräte werden sowohl für unterrichtliche Zwecke wie die Durchführung, Vor- und Nachbereitung des Unterrichts verwendet, als auch für Verwaltungsaufgaben wie die Eingabe von Zeugnisbemerkungen und Noten, die Erstellung und Verarbeitung von Beurteilungen und den dienstlichen Schriftverkehr. Die Endgeräte werden in geringem Maße für private Zwecke genutzt (z.B. Schreiben einer Mail, Webseitenaufruf). Die Ablage von privaten Daten ist in geringem Umfang erlaubt. Die private Nutzung darf die Funktionsfähigkeit der Geräte nicht beeinträchtigen. ---------- Verantwortlichkeit für die Funktion und Sicherheit der Geräte ............................................................. Die Dienstgeräte werden in einem funktionsfähigen Zustand mit installierter Standardsoftware (Windows 11, Office 365, Druckertreiber, Webdaemon) an die Lehrer oder Schüler übergeben. Der Lizenznehmer ist bei Beschaffung von Standardsoftware der Sachaufwandsträger. Veränderungen an der Hardware (z.B. andere Festplatte einbauen) und Veränderungen, die zu einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit oder der Sicherheit (Verhinderung von Updates) führen können, sind nicht erlaubt. Der Lehrer oder der Schüler verfügt über ein Benutzerkonto und über ein lokales Administrationskonto. Das Administrationskonto darf nur für folgende Zwecke benutzt werden: - Durchführung von Änderungen an den Einstellungen oder - Installation von ergänzender Software. Dabei ist zu beachten, dass die erworbene Softwarelizenz den dienstlichen Einsatz zulässt. Der erwerbende Lehrer oder Schüler ist der Lizenznehmer und trägt ggf. die notwendigen Kosten. Der Softwareeinsatz ist bei der Schulleitung anzuzeigen, damit die Schule ihrer Rechenschaftspflicht nach Art. 5 i.V.m. Art. 32 DSGVO nachgekommen kann. - Hierbei sind die entsprechenden Mindestsicherheitsstandards unter Ziffer 2 (siehe BayMBl. 2022 Nr. 436) umzusetzen. - Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der verarbeiteten Daten, einer ergänzenden Softwareinstallation und für die technische Funktionsfähigkeit des Endgeräts nach einem administrativen Eingriff liegt bei dem Lehrer oder Schüler. Ebenso wird kein Support für zusätzlich installierte Software und der Beeinflussung des generischen Systems durch diese oder bei Änderungen an den Einstellungen geleistet. ---------- Umgang beim Auftreten eines Defektes .................................... Sobald ein Defekt auftritt, ist das Gerät der Schule zur Überprüfung zu überlassen. Eine vorherige Sicherung der eigenen Daten ist notwendig, da bei der Wiederherstellung möglicherweise die Daten verloren gehen können. Eine eigenmächtige Durchführung oder Veranlassung einer Reparatur ist nicht zulässig. ---------- Rückgabe der Geräte ................... Dienstgeräte verbleiben im Eigentum des Schulaufwandsträgers. Die Rückgabe (z.B. Lehrer oder Schüler verlässt Schule, neues Gerät wird übergeben, Systemupdate, Garantiefall, Defekt) erfolgt nach Anfrage innerhalb eines angemessenen Zeitraums von maximal zwei Wochen. Nach der Rückgabe der Geräte werden diese in einen Ursprungszustand versetzt (Rücksetzung). Um einen Datenverlust zu vermeiden, ist eine vorherige Sicherung der eigenen Daten auf einem externen Medium notwendig. Vor der Rückgabe müssen die Daten sicher gelöscht werden, um die Einsichtnahme von Unberechtigten zu verhindern. ---------- Mindestsicherheitsstandards beim Einsatz der Dienstgeräte ......................................................... Beim Einsatz der dienstlichen Geräte hat der Nutzer die Mindestsicherheitsstandards zu beachten. ---------- Weitere Informationen ..................... Fortbildungsoffensive für das Unterrichten in einer digitalisierten Welt: - Kurs „Technisches Grundverständnis“: https://fortbildungsoffensive.alp.dillingen.de/ Broschüren: - Sicherheit durch Passwörter: https://schulnetz.alp.dillingen.de/materialien/Passwoerter.pdf - Datensicherheit durch Verschlüsselung: https://schulnetz.alp.dillingen.de/materialien/Verschluesselung.pdf - Backup in der Cloud: https://schulnetz.alp.dillingen.de/materialien/Handreichung_Cloud-Backup.pdf Selbstlernkurse: - Datensicherheit durch Verschlüsselung: https://alp.dillingen.de/lehrgangs-suche/?event_id=285645 - Sicherheit durch Passwörter: https://alp.dillingen.de/lehrgangs-suche/?event_id=285492 Alle auf dieser Webseite genannten Lehrer und Schüler verpflichten sich die Nutzungsbedingungen einzuhalten. Verstöße sind Pflichtverletzungen und können dienstrechtlich, arbeitsrechtlich bzw. disziplinarrechtlich geahndet werden und Haftungstatbestände auslösen. Beim Erhalt des Dienstgerätes wird jeder Lehrer und Schüler, der ein Dienstgerät ausleiht, in die Nutzungsordnung der Beruflichen Oberschule Bamberg zur Nutzung der schulischen IT-Infrastruktur und des Internetzugangs an Schulen eingewiesen. Außerdem erklärt jeder Benutzer eines Dienstgerätes, dass er die oben gemachten Ausführungen zur Nutzung des Dienstgerätes gelesen hat. Abschließend weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass bei einem Verstoß gegen die Nutzungsordnung gegebenenfalls der betreffende Lehrer oder Schüler das Recht verliert, die schulische IT-Infrastruktur und den Internetzugang zu privaten Zwecken zu nutzen und gegebenenfalls mit dienst- und arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen ist. Zudem ist dem Lehrer oder Schüler bekannt, dass der Verstoß gegen einschlägige rechtliche Bestimmungen zivil- oder strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Der vollständige Text der Nutzungsordnung ist der Webseite mit folgender Adresse einsehbar. https://notebooks.bosba.de